Gemäss Art. 21 Abs. 1 Bst. B DBG sowie Art. 7 Abs. 1 StHG müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum ein fiktives Einkommen, den sogenannten Eigenmietwert, versteuern.
Zusätzlich zahlen Wohneigentümer Vermögenssteuern auf dem Wert ihres Eigenheims und in vielen Kantonen werden noch zusätzlich Grundsteuern erhoben.
Beim Verkauf des Eigenheims der Wertzuwachs durch die Grundstücksgewinnsteuer besteuert; andere private Kapitalgewinne sind in der Schweiz jedoch steuerfrei.
Viele Kantone erheben beim Verkauf zusätzlich noch eine Handänderungssteuer und haben überdies die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren als Gemengesteuern ausgestaltet. Immobilien sind in der Schweiz steuerlich also gleich mehrfach belastet.
Diese in Europa einzigartige Steuerlast und insbesondere die Eigenmietwert-Besteuerung sorgen dafür, dass Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern in den gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen oftmals schlechter gestellt werden. Dies schafft eine grosse Ungerechtigkeit.
In der Volksabstimmung von 28. September 2025 haben das Schweizer Stimmvolk und die Stände mit deutlicher Mehrheit nun einer Vorlage zugestimmt, wie die Besteuerung des Eigenmietwertes abschafft. Wann die Abschaffung der Eigenmiete konkret ist Kraft tritt, ist aktuell noch unklar, ein mögliches Datum ist der 1.1.2028. Weitere Informationen finden Sie hier.